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Greifvogelfütterung im Winter – was zu beachten ist

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KIEL (17.02.2010). Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume weist darauf hin, dass die wegen des strengen Winterwetters in den vergangenen Tagen diskutierte Fütterung von Aas fressenden Wildvögeln zum Beispiel mit Schlachtabfällen rechtlich nicht zulässig ist. Möglich ist für diesen Zweck jedoch das Auslegen von Schalenwildkadavern, da lediglich diese nicht der ansonsten geltenden Tierkörperbeseitigungspflicht unterliegen und in der Natur verbleiben dürfen.

Zum so genannten Schalenwild zählen Paarhufer, deren Klauen in der Jägersprache als Schalen bezeichnet werden, also Geweih- und Gehörnträger sowie Wildschweine. Jedes Auslegen von Schalenwildkadavern zur Fütterung Aas fressender Wildvögel ist vorab mit den jeweils zuständigen Amtstierärzten und den Jagdausübungsberechtigten abzustimmen. Das Ministerium hat alle Kreise und kreisfreien Städte sowie alle anderen zuständigen Behörden und die betroffenen Verbände unlängst in diesem Sinne informiert.

Unabhängig hiervon bittet das Ministerium um besondere Rücksicht gegenüber allen Wildtieren, da sie auf Grund des langen, harten Winters vielfach geschwächt sind, was sich jetzt zum Beispiel in scheinbar verschwundener Scheu zeigt. Die teils extrem verkürzten Fluchtdistanzen gelten gegenüber Fußgängern wie auch Autofahrern.

Quelle: MLUR

 



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